Unser Widerstand hat dazu geführt, dass Ringling nicht gebaut wird.

Das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich schrieb im August 2004 einen Studienauftrag im selektiven Verfahren aus. Gewinner des Wettbewerbs war das Grossprojekt «Ringling». Nach zehnjährigem Kampf von Quartierbewohnern und Liegenschaftseigentümern hat das Bundesgericht 2016 die von den Zürcher Behörden erteilte Baubewilligung für den «Ringling» aufgehoben.

Folgendes wurde vom Bundesgericht bemängelt:

  1. Die besonders gute Gestaltung und Einordnung ins Quartier konnte nicht bewiesen werden. Nur wenn dies gegeben ist, darf höher und mehr gebaut werden (Arealüberbauung).

  2. Der Lärmschutz war nicht sichergestellt.

Auf weitere Mängel ging das Bundesgericht gar nicht mehr ein: Nutzungsbeschränkung im Grundbuch, Bachöffnung ......

Modell Ringling

Modell Ringling