Nutzungsbeschränkung im Quartierplan Rütihof

Quartierplan Rütihof

Am 10. Januar 2018 wollte der Stadtrat einseitig einen Teil des Quartierplans, nämlich die Nutzungsbeschränkung von 23'000 m2, aufheben.

Mit diesem Entscheid könnte auf dem Areal nun bis zu 40’000 m2 Bruttogeschossfläche erstellt werden.

Kann das Quartier dies verkraften? Reicht die bestehende Infrastruktur? Wird die Stadt gegenüber den anderen Liegenschaftsbesitzern übervorteilt? Die Erschliessungskosten hat sie nur für 23’000 m2 bezahlt.

Das Bundesgreicht hat mit Beschluss vom 9. Februar 2021 festgestellt, dass das mit dem Inkrafttreten der Bau- und Zonenordnung vom 23. Oktober 1991 verbundene Dahinfallen der Ausnützungsbeschränkungen im Quartier Rütihof nicht im Widerspruch zum Rechtsgleicheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV) steht.