Das Bundesgerichtsurteil wird von Rechtsexperten zustimmend kommentiert.

Im Standardwerk «Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 2 Bau- und Umweltrecht» wird in der 6. Auflage von 2019 das Bundesgerichtsurteil betreffend Ringling wie folgt kommentiert:

«In den Urteilen 1C313/2015 und IC3017/2015 (Bauprojekt RIngling, Zürich Höngg) beanstandete das höchste Gericht, dass das Baurekursgericht es als «vertretbar» erachtete, das Projekt «nicht als Störfaktor zu betrachten». Daraus ergebe sich ohne Weiteres, dass das Projekt nicht als besonders gut gestaltet gelten könne. Das Verwaltungsgericht seinerseits habe § 71 PBG mindestens teilweise die Anwendung versagt, indem es festgehalten habe, angesichts der Heterogenität der Gebäudeformen in der Umgebung brauche das Projekt auf die vorbestehende Siedlungsstruktur keine Rücksicht zu nehmen. Ausgehend von diesen besonderen Umständen - so dass Bundesgericht in seiner Schlussfolgerung - erweise sich die Rüge der willkürlichen Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung von § 71 PBG als begründet. Die Baubewilligung wurde daher aufgehoben. Das Urteil verdient, obwohl mehrfach kritisiert, Zustimmung.»

Fritzsche, Christoph; Bösch, Peter; Wipf, Thomas; Kunz, Daniel: Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 1 (Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz) / Band 2 (Bau- und Umweltrecht), 6. Auflage, Wädenswil, 2019

ISBN/ISSN978-3-85928-100-4